Wasserbett Versicherung

Eine sehr viel gestellte Frage zum Wasserbett ist:" Benötige ich eine spezielle Versicherung für mein Wasserbett und was kostet so etwas. In den meisten Fällen kann man sagen, das in den neueren Gebäude Versicherungen bzw. Hausrat Versicherungen das Wasserbett bereits mit versichert ist. Selbst dann, wenn in der älteren Versicherungs Police nur die Rede von Leitungswasser ist, haben die meisten Versicherer Ihre Versicherungs Bedingungen dahin gehend geändert, das abweichend zur Definition "Leitungswasser" auch Wasser als Leitungswasser gilt, welches aus Wasserbetten, Aquarien usw. Bestimmungswidrig ausgetreten ist.

Wenn Sie aber ganz sicher gehen wollen, bestellen Sie doch einfach Ihren Versicherungs Vertreter ein, der kann Ihnen genaue Auskunft darüber geben, inwieweit Ihr Wasserbett mitversichert ist. Klären Sie hier auch ab, ob auch das eigentliche Wasserbett versichert ist! Denn selbst wenn in der Versicherungs Police das Wasserbett aufgeführt ist, betrifft dieses nur Schäden, die durch das Wasserbett verursacht wurden. Schäden am Wasserbett selber werden hier nicht erstattet. Hier gibt es bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, gegen einen geringen Betrag auch den Schaden am Wasserbett abzudecken.

Viele Hausrat- oder Gebäude Versicherungen beinhalten ohne Aufpreis eine sogenannte Überspannugs Klausel. Diese tritt zbs. dann in Kraft, wenn durch Überspannung ein Gerät im Haushalt zerstört wird. Dieses kann bei Gewittern durch Blitzeinschläge aber auch durch Schaltvorgänge Ihres Elektroversorgers geschehen. Sollte eine sogenannte Überspannungs Klausel in Ihrer Police vorhanden sein, wäre auch die Heizung in Ihrem Wasserbett gegen Überspannung versichert.